Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Softwarelösung Solorrow

 

Solorrow ist ein Produkt der Solorrow GmbH, Marienburgstraße 27, 64297 Darmstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Jürgen Born und Dr. Dietmar Schmidt.

§ 1 Geltungsbereich     

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Solorrow GmbH, Marienburgstraße 27, 64297 Darmstadt, Telefon: +49 (0) 6151-6290966, , E-Mail: support@solorrow.com, Registergericht: Amtsgericht Darmstadt, Registernummer: HRB  98789; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: Wird nachgereicht, Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dr. Jürgen Born und Dr. Dietmar Schmidt (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Nutzer“ oder „Kunde“), die die Softwarelösung „Solorrow“ (nachfolgend: „Anwendung“) bzw. der dazugehörigen Zugangssoftware (nachfolgend: „App“) oder weitere Leistungen hierzu zum Gegenstand haben, selbst wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB kann jederzeit unter http://www.solorrow.com/agb eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Kunde stimmt durch die Registrierung eines Accounts in der App dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er den Anbieter hierauf sofort schriftlich hinweisen.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Bereitstellung der Anwendung an Verbraucher ist ausgeschlossen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Anbieterin maßgebend.

§ 2 Registrierung

(1) Die Nutzung der Anwendung setzt die vorherige Installation der App und eine kostenlose Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Profils besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde dem Anbieter eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Zur Zulassung lädt der Kunde die App herunter, installiert diese auf seinem Endgerät und wählt den Punkt „Registrieren“ aus.  Die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Anmeldung zum Profil durch Eingabe der hinterlegten E-Mail-Adresse des Kunden sowie des durch den Kunden gewählten Passworts. Der Kunde ist verpflichtet das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(2) Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses durch den Kunden mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dessen Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Bestell- oder Buchungsverpflichtung hinsichtlich der vom Anbieter angebotenen Softwarelösung oder anderer Leistungen.

(3) Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können auf der Webseite des Anbieters nach Anmeldung unter „Profil ändern“ vorgenommen werden.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Anwendung sowie die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung vermittels der App und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(2) Die Anwendung wird in drei Varianten angeboten:

(a) STANDARD (kostenfrei) – bis zu zwei Felder analysieren, anwenden und speichern

(b) Monatliches Abonnement – Preis bis zu 500 Felder

(C) Jährliches Abonnement – Preis bis zu 500 Felder

 (3) Im Rahmen der Variante STANDARD (kostenfreien) kann der Nutzer aus diesem Vertrag keine über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehenden Ansprüche geltend machen.

(5) Der Leistungsgegenstand der Anwendung liegt in der Erleichterung der Verwaltung landwirtschaftlicher Arbeitsprozesse. Soweit in der App Handlungsvorschläge gemacht werden, sind diese unverbindlich und stellen insbesondere keine Beratungsleistung dar. Bei der Umsetzung der Handlungsvorschläge ist der Nutzer selbst für die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen sowie vertraglichen Obliegenheiten gegenüber Dritten verantwortlich.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Nach der Registrierung steht dem Kunden die Anwendung in der Variante STANDARD (kostenfrei) zur Verfügung. Diese steht zeitlich unbegrenzt, jedoch für maximal zwei Felder zur Verfügung.

2) Die Buchung des monatlichen Abonnements wird als In-App Kauf innerhalb der Anwendung angeboten, bei der der Nutzer über den entsprechenden App-Store die Zahlungsabwicklung durchführt. Das Abschließen des monatlichen Abonnements erfolgt über den Menüpunkt „Profil“. Durch Klick auf „Jetzt Solorrow abonnieren“ wird die Zahlungsabwicklung durch den App-Store Anbieter angestoßen.

(3) Außerhalb des Menüpunktes „Profil“ erfolgt die Buchung einer nicht-kostenfreien Variante wie folgt: Bei Überschreitung des Limits für die kostenfreie Nutzung wird der Nutzer hierauf hingewiesen. Der Nutzer kann das Feld, das zur Überschreitung des Limits führt, durch Antippen des Buttons „Feld nicht speichern“ verwerfen, wodurch der Bestellvorgang abgebrochen wird. Durch Antippen des Buttons „Jetzt Solorrow abonnieren“ wird der Bestellvorgang wir in Absatz 2 beschrieben eingeleitet.

(4) Die Buchung des jährlichen Abonnements erfolgt über die Website des Anbieters. Nach dem Ausfüllen des entsprechenden Kontaktformulars erhält der angehende Kunde jährlich im Voraus eine schriftliche Rechnung per E-Mail zugesendet. Nach Zahlungseingang wird die Anwendung für den Kunden freigeschaltet.

 § 5 Bereitstellung der Anwendung, der App und Speicherplatz für Anwendungsdaten

(1) Der Anbieter hält die Anwendung in der jeweils aktuellen Version ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 4) auf einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen, die er von Dritten mietet (im Folgenden: Server), zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. Der Leistungsumfang der Anwendung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Anwendung. Die Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil der AGB.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die App, mit der der Kunde auf den Server zugreifen kann, über die gängigen App-Stores zur Verfügung. Der Zugriff auf den Server erfolgt ausschließlich mit der vom Anbieter zur Verfügung gestellten App.

(3) Der Anbieter haftet dafür, dass die bereitgestellte Anwendung

·       für die sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist,

·       während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,

·       insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

(4) Der Anbieter übermittelt dem Kunden die Zugangsdaten zur Nutzung der Anwendung. Die hierbei vom Kunden zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus § 12 dieser AGB.

(5) Soweit der Anbieter die Anwendung selbst herstellt, sorgt er dafür, dass diese stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. Soweit der Anbieter Teile der Anwendung (bspw. Plugins etc.) von Dritten bezieht, wird er die letzte allgemein am Markt verfügbare Version des jeweiligen Teils der Anwendung spätestens drei Monate ab herstellerseitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung durch den Kunden bereithalten.

Sofern und soweit die Bereitstellung einer neuen Version oder eine sonstige Änderung dazu führt, dass dadurch die Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unterstützte Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten beeinträchtigt werden, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(6) Der Anbieter hält auf dem Server ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung Speicherplatz zur Ablage der Anwendungsdaten bereit. Der Speicher für Anwendungsdaten wird ohne Begrenzung zur Verfügung gestellt.

(7) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig gesichert. Ein Vollbackup wird wöchentlich durchgeführt. Zusätzlich kann der Kunde Teile der von ihm erzeugten Daten per E-Mail exportieren. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(8) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.

(9) Die jeweiligen Hardwarevoraussetzungen auf Seiten des Kunden sind der Webseite des Anbieters zu entnehmen. Für Änderungen am technischen System des Anbieters gilt die Widerspruchslösung des Abs. 4 Unterabs. 2 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hardware auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.

§ 6 Verfügbarkeit der Anwendung, geplante Nichtverfügbarkeit

(1) Der Anbieter schuldet die im Folgenden vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Registrierung bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.

(3) Zur verfügbaren Nutzung  zählen auch die Zeiträume während

·       Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;

·       Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, zB. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Anwendung;

·       unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

(4) Angekündigte Nichtverfügbarkeit

(a) Der Anbieter ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer werden dem Kunden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.

(b) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit

Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

(5) Störungsbehebung

Der Anbieter trägt im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Anwendung dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird. Der Anbieter trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung angemessenen Zeit beseitigt wird.

§ 7 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(1) Kommt der Anbieter den in §§ 5 bis 6 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2) Gerät der Anbieter mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 14. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Anwendung zur Verfügung stellt.

(3) Kommt der Anbieter nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der Anwendung und/oder der Anwendungsdaten den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die jährliche Nutzungspauschale nach § 11 Abs. 2 anteilig für die Zeit, in der die Anwendung und/oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.

(4) Wird bei Nutzung der Anwendung die gem. § 6 vereinbarte Verfügbarkeit aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, unterschritten, hat der Kunde ein Minderungsrecht. Bei der Bemessung der Minderung sind die Schwere, der Zeitpunkt und die Dauer der Störung zu berücksichtigen. Der Betrag wird dem Kunden als Gutschrift angerechnet.

§ 8 Sonstige Leistungen des Anbieters

(1) Dem Kunden steht während der Vertragslaufzeit ein elektronisches Benutzerhandbuch für die Anwendung zur Verfügung, das hier abgerufen werden kann.

Sofern eine Aktualisierung der Anwendung erfolgt, wird das elektronische Benutzerhandbuch entsprechend angepasst.

(2) Sofern der Anbieter Software Dritter als Anwendung bereit stellt und von diesem Dritten keine Dokumentation in deutscher/englischer Sprache allgemein erhältlich ist, ist der Anbieter berechtigt, allein die ihm zugängliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen.

(3) Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit vereinbart werden. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.

§ 9 Nutzungsrechte an und Nutzung der Anwendung, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(1) Nutzungsrechte an der Anwendung und der App

(a) Der Kunde erhält an der Anwendung und an der App einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Der Kunde nutzt die App nur für den Zugriff auf den Server, um die Anwendung auf dem Server zu nutzen. Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die App und die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.

(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt,  die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. lnsb. ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern; insbesondere stellt der Kunde stellt sicher, dass die verwendeten Passwörter mindestens 8 Zeichen enthalten.

(b) Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung bzw. die App nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.

(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. b, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Kunden kann der Anbieter Schadensersatz nach Maßgabe von § 14 geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten

(4) Rechte des Kunden an etwa entstehenden Datenbanken/Datenbankwerken

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, räumt der Kunde der Anbieterin hieran einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte, übertragbare Nutzungsrechte ein.

§ 10 Haftung für Rechte Dritter

Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 11 Entgelt

(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus einer monatlichen bzw. jährlichen Grundpauschale zusammen.

(2) Die monatliche bzw. jährliche Grundpauschale richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 4 Abs. 2). Die Preisliste kann auf der Webseite des Anbieters eingesehen werden. Zudem werden die jeweils geltenden Preise für die gewählte Laufzeit in der App angezeigt. Soweit sich hier Abweichungen ergeben, gilt ausschließlich die Preisangabe in der App.

Die jeweilige Grundpauschale fällt für jedes angefangene Kalenderjahr bzw. für jeden angefangenen Kalendermonat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Sie wird am ersten Werktag der jeweiligen Laufzeit im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.

  (5) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 7,5 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von drei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

(6) Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand (Zeit & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen des Anbieters erbracht.

(7) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

§ 12 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere

(1) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie die in § 5 Abs. 4  vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

(2) die in § 5 Abs. 9  vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;

(3) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 9 einhalten, insb.

(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

(b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Anwendung möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;

(c) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung  der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;

(d) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;

(4) dafür Sorge tragen, dass er (zB bei der Übermittlung von Texten/ Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

(5) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

(6) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

(7) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung nach § 5 Abs. 7.

§ 13 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

§ 14 Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1) Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Falle der unentgeltlichen Gestattung der Nutzung (STANDARD kostenfrei) wird diese Haftung durch § 599 BGB begrenzt.

(3) Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Ein Vertragspartner ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 15 Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags (§ 4) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Laufzeit für das Jahresabonnement beträgt ein Kalenderjahr. Die Laufzeit für das Monatsabonnement beträgt einen Kalendermonat.

(3) Das Jahresabonnement kann von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Jahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalenderjahrs, das dem Kalenderjahr des Vertragsschlusses folgt.

(4) Das Monatsabonnement kann von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden. Alternativ kann jeder Vertragspartner das Monatsabonnement über den gängigen Weg desjenigen App-Stores kündigen, über den er es erworben hat.

(5) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 14 Werktagen möglich.

Hat der kündigungsberechtigte Vertragspartner länger als 7 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

§ 16 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

(1) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, ist der Anbieter verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonst auf dem bereit gestellten Massenspeicher gespeicherte Daten diesem auf einem dauerhaft lesbaren mobilen und revisionssicheren Datenträger zur Verfügung zu stellen, soweit dem Kunden eine eigene Sicherung nicht möglich ist.

Daneben ist der Anbieter verpflichtet, auf Wunsch des Kunden sämtliche vom Kunden gespeicherte Daten einem vom Kunden benannten Dritten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten zu ersetzen.

(2) Der Anbieter ist auf Verlangen verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach rechtlicher Beendigung dieses Vertrags zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses mit einem Dritten nach Weisung des Kunden zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist beschränkt auf

·       die Übermittlung der vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten,

·       die Übermittlung sonstiger den Kunden betreffenden Daten, soweit - was vom Anbieter darzulegen ist - es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt,

·       die Unterweisung der Mitarbeiter des Dritten in die Verhältnisse des Kunden.

Diese Zusammenarbeit ist gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die Vergütung erfolgt zu den im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters. Zusätzlich hat der Kunde dem Anbieter sämtliche angefallenen erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen. Die Pflichten nach Art. 20 DSGVO bleiben hiervon unberührt.

§ 17 Höhere Gewalt

Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. lnsb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

·       von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion

·       Überschwemmung,

·       Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,

·       über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

·       nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrags bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für Darmstadt zuständige Landgericht.